SmartRight Legal | Kündigung wegen Krankheit

Kündigung wegen Krankheit: Wann sie wirksam ist und was Sie jetzt tun sollten

Viele Arbeitnehmer glauben, dass eine Kündigung während einer Krankschreibung grundsätzlich verboten sei. Das stimmt so nicht. Sie ist möglich, aber nur unter engen Voraussetzungen. Maßgeblich sind vor allem Kündigungsschutzgesetz, Gesundheitsprognose, betriebliche Belastung, Interessenabwägung, BEM und die Schriftform der Kündigung. Wir prüfen bundesweit, ob die Kündigung tragfähig ist und welche Schritte jetzt sofort wichtig sind.

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Visualisierung zu Kündigung wegen Krankheit, BEM-Unterlagen und arbeitsrechtlicher Fristenprüfung bei SmartRight Legal
Kündigung wegen KrankheitNicht jede lange oder wiederkehrende Erkrankung trägt automatisch eine wirksame Kündigung. Oft scheitert die Kündigung an Prognose, BEM, Interessenabwägung oder Formfehlern.

Sofort entscheidend

Diese Punkte sollten bei einer Kündigung wegen Krankheit sofort geprüft werden.

Gerade bei krankheitsbedingten Kündigungen reichen Fehlzeiten allein nicht. Entscheidend ist, ob die rechtlichen Voraussetzungen wirklich vollständig erfüllt sind.

01

Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage sofort im Blick behalten

02

Gesundheitsprognose, BEM und betriebliche Belastung getrennt prüfen

03

Schriftform, Sonderkündigungsschutz und Beteiligung des Betriebsrats kontrollieren

04

Arbeitsagentur, Urlaub und offene Vergütungsansprüche nicht vergessen

Krankheitsbedingte Kündigung

Wann eine Kündigung wegen Krankheit rechtlich trägt und wann nicht

Krankheitsbedingte Kündigungen folgen einer eigenen arbeitsrechtlichen Prüfungslogik. Genau deshalb reicht es nicht, nur auf die Anzahl der Fehltage zu schauen.

Einordnung

Was eine Kündigung wegen Krankheit überhaupt bedeutet

Die Kündigung wegen Krankheit ist regelmäßig eine personenbedingte Kündigung. Es geht also nicht um ein steuerbares Fehlverhalten, sondern um die Frage, ob künftig erhebliche krankheitsbedingte Ausfälle oder Einschränkungen zu erwarten sind. Vergangene Fehlzeiten sind nur insoweit relevant, wie sie eine belastbare Aussage über die Zukunft erlauben.

  • Keine Strafe für vergangene Krankentage
  • Entscheidend ist die Zukunftsprognose
  • Kündigungsschutzgesetz oft zentral

Krankschreibung

Auch während einer Krankheit kann gekündigt werden

Eine laufende Arbeitsunfähigkeit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Entscheidend ist nicht, ob der Arbeitnehmer gerade krankgeschrieben ist, sondern ob die krankheitsbedingte Kündigung die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Gerade deshalb lohnt sich der zweite Blick fast immer.

  • Krankschreibung macht Kündigung nicht automatisch unwirksam
  • Normale Grippe reicht regelmäßig nicht aus
  • Form und Begründungsstruktur bleiben entscheidend

Drei-Stufen-Prüfung

Die drei Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung

Arbeitsgerichte prüfen krankheitsbedingte Kündigungen regelmäßig in drei Stufen: negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche oder wirtschaftliche Beeinträchtigung und eine tragfähige Interessenabwägung. Fehlt nur einer dieser Punkte, ist die Kündigung angreifbar.

  • Negative Gesundheitsprognose
  • Erhebliche betriebliche Belastung
  • Interessenabwägung und mildere Mittel

Fallgruppen

Kurzerkrankungen, Langzeiterkrankung und Leistungsminderung sauber trennen

In der Praxis werden vor allem häufige Kurzerkrankungen, Langzeiterkrankungen, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit und krankheitsbedingte Leistungsminderungen unterschieden. Diese Fallgruppen brauchen unterschiedliche rechtliche Bewertungen und dürfen nicht pauschal vermischt werden.

  • Häufige Kurzerkrankungen
  • Langzeiterkrankung
  • Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit oder Leistungsminderung

BEM

Warum das betriebliche Eingliederungsmanagement oft entscheidend ist

Wenn innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit vorliegen, muss der Arbeitgeber regelmäßig ein BEM anbieten. Ein fehlendes BEM macht die Kündigung nicht immer automatisch unwirksam, verschlechtert die Position des Arbeitgebers aber oft erheblich, weil dann genauer dargelegt werden muss, warum es keine sinnvolle Alternative zur Kündigung gegeben haben soll.

  • BEM-Angebot und Ablauf prüfen
  • Leidensgerechte Beschäftigung mitdenken
  • Fehlendes BEM ist oft ein starker Angriffspunkt

Unwirksamkeit

Wann eine Kündigung wegen Krankheit unwirksam sein kann

Typische Schwachstellen sind eine unzureichende Prognose, fehlende betriebliche Belastung, eine unfaire Interessenabwägung oder Formfehler. Hinzu kommen Sonderfälle wie Schwerbehinderung, Betriebsrat und die zwingende Schriftform nach § 623 BGB. Wichtig ist außerdem: Selbst eine fehlerhafte Kündigung wird häufig wirksam, wenn die Klagefrist versäumt wird.

  • Schriftform mit Originalunterschrift
  • Beteiligung des Betriebsrats
  • Drei-Wochen-Frist nicht verpassen

Arbeitnehmer

Was Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung sofort tun sollten

Nach Zugang der Kündigung sollten Datum des Zugangs, BEM-Unterlagen, Fehlzeitenverlauf, Sonderkündigungsschutz und die Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben sofort geprüft werden. Parallel ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit wichtig, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

  • Zugang und Frist sofort dokumentieren
  • BEM, Fehlzeiten und ärztliche Unterlagen ordnen
  • Arbeitsuchendmeldung nicht aufschieben

SmartRight Legal

Was SmartRight Legal bei Kündigung wegen Krankheit für Sie prüft

Wir prüfen Kündigungsschutz, Prognose, BEM, betriebliche Belastung, Sonderkündigungsschutz und die sinnvolle Prozessstrategie. So wird schnell klar, ob die Kündigung angreifbar ist oder welche nächsten Schritte wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll sind.

  • Kündigungsschutzgesetz und Fallgruppe
  • BEM, Prognose und betriebliche Beeinträchtigung
  • Klagefrist, Arbeitsagentur und Folgeansprüche

FAQ

Häufige Fragen zur Kündigung wegen Krankheit

Bei krankheitsbedingten Kündigungen geht es fast immer um dieselben Kernfragen: Darf während Krankheit gekündigt werden, ist ein BEM nötig und wie schnell muss reagiert werden?

01

Kann man während einer Krankschreibung gekündigt werden?

Ja. Eine Kündigung kann auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen werden. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Krankheit, sondern ob die rechtlichen Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung erfüllt sind.

02

Ist eine Kündigung wegen Krankheit automatisch unwirksam?

Nein. Sie ist grundsätzlich möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen. In vielen Fällen ist sie allerdings angreifbar, weil Prognose, BEM oder Interessenabwägung nicht sauber geprüft wurden.

03

Muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung wegen Krankheit abmahnen?

In der Regel nein. Krankheit ist grundsätzlich kein steuerbares Fehlverhalten, deshalb ist eine Abmahnung typischerweise nicht erforderlich.

04

Ist ein BEM vor der Kündigung Pflicht?

Wenn innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit vorliegen, muss der Arbeitgeber regelmäßig ein BEM anbieten. Ein fehlendes BEM macht die Kündigung nicht immer automatisch unwirksam, ist aber häufig ein starkes Argument gegen die Kündigung.

05

Wie lange habe ich Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen?

Regelmäßig drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. Genau deshalb sollte die Frist sofort geprüft werden.

06

Muss eine Kündigung wegen Krankheit schriftlich erfolgen?

Ja. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. E-Mail, Messenger oder ein Scan reichen nicht aus.

07

Was passiert bei Schwerbehinderung?

Dann ist zusätzlich zu prüfen, ob die vorherige Zustimmung des Integrationsamts erforderlich war. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung regelmäßig unwirksam.

Wir unterstützen

Kündigung wegen Krankheit erhalten oder rechtssicher vorbereiten?

Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Prüfung von Kündigungsschutz, negativer Gesundheitsprognose, BEM, Schriftform, Sonderkündigungsschutz und den nächsten strategischen Schritten.