SmartRight Legal | Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Entgelt­fortzahlung bei Krankheit geordnet prüfen und rechtlich einordnen.

Arbeitnehmer haben bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen. Der gesetzliche Anspruch entsteht regelmäßig nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit gelten besondere Regeln.

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Visualisierung zu Entgeltfortzahlung bei Krankheit, AU-Nachweisen und Lohnfortzahlung bei SmartRight Legal
Entgeltfortzahlung bei KrankheitIm Mittelpunkt stehen nicht allgemeine Arbeitsrechtsfragen, sondern der konkrete Zeitraum der Krankheit, die AU-Nachweise und die verweigerte Zahlung.

Erste Prüfung

Was bei verweigerter Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zuerst geklärt werden sollte.
01

Zeitraum der Erkrankung und Höhe der offenen Zahlung klar erfassen

02

AU-Bescheinigung, Meldung und Arbeitgeberreaktion strukturiert sichern

03

Sechs-Wochen-Zeitraum, vierwöchige Wartezeit und Vorerkrankungen prüfen

Entgeltfortzahlung prüfen

Welche Punkte bei verweigerter Lohnfortzahlung rechtlich besonders wichtig sind

Bei der Entgeltfortzahlung zählt nicht nur die Krankmeldung, sondern die genaue Einordnung von Zeitraum, Nachweisen, Vorbeschäftigung und Kommunikation mit der Arbeitgeberseite.

Zeitraum

Bis zu sechs Wochen Entgelt­fortzahlung richtig berechnen

Der Arbeitgeber zahlt bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich bis zu sechs Wochen für einen Krankheitsfall. Der Anspruch entsteht regelmäßig erst nach vier Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

  • Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Beschäftigungsbeginn und vierwöchige Wartezeit
  • Offene Vergütung innerhalb des Sechs-Wochen-Zeitraums

Nachweise

AU-Bescheinigungen, Meldungen und Kommunikation vollständig bündeln

Die Anspruchsprüfung steht und fällt häufig mit einer sauberen Dokumentation. Gerade AU-Bescheinigungen, Meldungen und Reaktionen des Arbeitgebers sollten vollständig vorliegen.

  • AU-Bescheinigungen und Arztunterlagen
  • Meldung der Arbeitsunfähigkeit
  • Reaktion der Arbeitgeberseite auf die Erkrankung

Anspruch

Neue Krankheit oder Fortsetzungserkrankung unterscheiden

Tritt wegen derselben Krankheit erneut Arbeitsunfähigkeit ein, beginnt nicht automatisch ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum. Ein neuer Anspruch kann insbesondere entstehen, wenn zuvor mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit bestand oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.

  • Diagnosezeiträume und Vorerkrankungen zeitlich abgleichen
  • Neue Erkrankung von Fortsetzungserkrankung trennen
  • Sechs-Monats- und Zwölf-Monats-Zeiträume prüfen

Berechnung

Welche Vergütung während der Krankheit geschuldet ist

Für die Höhe ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt maßgeblich, das ohne Arbeitsunfähigkeit angefallen wäre. Grundvergütung, regelmäßige Zuschläge und variable Bestandteile können je nach Ausgestaltung relevant sein.

  • Arbeitsvertrag und Abrechnungen vergleichen
  • Regelmäßige Zuschläge und variable Vergütung prüfen
  • Offenen Bruttobetrag nachvollziehbar berechnen

FAQ

Häufige Fragen zur Entgelt­fortzahlung bei Krankheit

Die wichtigsten Fragen betreffen Dauer, Wartezeit, Nachweise und wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit.

01

Welche Unterlagen sollte ich bei verweigerter Entgelt­fortzahlung bereithalten?

Besonders wichtig sind AU-Bescheinigungen, Meldungen an die Arbeitgeberseite, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und jede relevante Kommunikation zum Krankheitsfall.

02

Reicht eine Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung immer aus?

Sie ist oft zentral, aber nicht der einzige Punkt. Für die Gesamtbewertung können auch Zeitraum, Vorbeschäftigung, Kommunikation und Einordnung des Krankheitsfalls relevant sein.

03

Ist der genaue offene Betrag schon für die erste Prüfung zwingend nötig?

Hilfreich ist er, aber entscheidend ist zunächst vor allem, welcher Zeitraum betroffen ist und welche Zahlung konkret ausgeblieben ist.

Nächster Schritt

Verweigerte Entgelt­fortzahlung prüfen lassen

Übermitteln Sie AU-Zeiträume, Arbeitsvertrag, Abrechnungen und die Reaktion des Arbeitgebers für eine persönliche Prüfung des offenen Anspruchs.